§ 51 ÖDAPrV
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.