§ 1 Abs. 1 Nr. 3 ÖlSGGesetz über die Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe
nach dem Internationalen Übereinkommen von 2001 vom 23. März 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (BGBl. 2006 II S. 578, 579)…
§ 1 Nr. 2 ÖlmeldVVerordnung zur Ermittlung der zum Internationalen Entschädigungsfonds für Ölverschmutzungsschäden nach dem Ölschadengesetz beitragspflichtigen Ölmengen
Fonds der Internationale Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden nach dem Fondsübereinkommen,
Art. 2 Nr. 1 Buchst. k 32009L0016RICHTLINIE 2009/16/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
das Internationale Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung von 2001 (Bunkeröl-Übereinkommen 2001),
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ÖlPflichtVersBeschVVoraussetzungen
die Sicherheit den Voraussetzungen des Haftungsübereinkommens von 1992 entspricht und
§ 2 Abs. 1 ÖlSGGesetz über die Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe
Das Bestehen der nach Artikel VII Absatz 1 des Haftungsübereinkommens von 1992, auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2, vorgeschriebenen Versicherung oder…