§ 2 ÖlPflichtVersBeschV
Zuständigkeit
Für die Ausstellung und Einziehung der Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungen ist das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie zuständig.
Für die Ausstellung und Einziehung der Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungen ist das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie zuständig.