§ 1 AufgÜbertrV OFD KarlsrVerordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg übertragen.…
§ 1 AufgÜbertrV OFD DüsseldVerordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen.…
§ 1 OFDBremAufgVVerordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Bremen
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Bremen werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Hamburg übertragen.…
§ 2 OFDSbrAuflV SLVerordnung über die Auflösung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken Vom 21. Mai 2002
Die bisher von der Oberfinanzdirektion Saarbrücken wahrgenommene Durchführung der Innenrevision der Finanzämter wird auf das Landesamt für Finanzen übertragen.
§ 1 LKontrÜV SLVerordnung betreffend die Übertragung der Kontrollstelle EU-Fonds auf das Landesamt für Finanzen Vom 2. Juli 2001
Die Aufgaben der bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken angesiedelten Kontrollstelle EU-Fonds werden auf das Landesamt für Finanzen[1] übertragen.