Verordnung über die Auflösung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken Vom 21. Mai 2002
Die bisher von der Oberfinanzdirektion Saarbrücken wahrgenommene Durchführung der Innenrevision der Finanzämter wird auf das Landesamt für Finanzen übertragen.
§ 2 OFDSbrAuflV SL
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