§ 10 Abs. 3 Offshore-ArbZVWeitere Arbeitsschutzmaßnahmen
Diese Verordnung lässt sonstige Arbeitsschutzvorschriften unberührt. Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber…
§ 55 Nr. 3 SeeArbGSeearbeitsgesetz
abweichend von den §§ 43, 44, 45 und 48 Regelungen zur Arbeitszeit sowie zu den Ruhepausen und zur Ruhezeit für Besatzungsmitglieder auf Schiffen, von denen aus…
§ 6 Abs. 1 Offshore-ArbZVZeitraum der Offshore-Tätigkeit
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr als 21 unmittelbar aufeinander folgende Tage auf See verbringen. Dabei…
§ 2 Offshore-ArbZVAnwendung des Arbeitszeitgesetzes
Für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne von § 1 Nummer 1 ist das Arbeitszeitgesetz anzuwenden, soweit im Folgenden nichts anderes…
§ 3 Abs. 2 Offshore-ArbZVArbeitszeit
Unterfallen die an einem Tag geleisteten Tätigkeiten nicht ausschließlich dem Geltungsbereich dieser Verordnung, darf die Gesamtarbeitszeit die nach Absatz 1…