§ 42 Abs. 1 OffshoreBergVAnforderungen an den Betriebsplan
Ein Betriebsplan nach § 52 des Bundesberggesetzes für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten ist nur zuzulassen, wenn die folgenden Unterlagen vorliegen:
§ 53 Abs. 1 OffshoreBergVGenehmigung von Plattformen
Die Errichtung, der Betrieb sowie alle wesentlichen Änderungen einer Plattform sowie einer angebundenen Einrichtung nach § 2 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1, die der…
§ 38 Abs. 2 Nr. 1 OffshoreBergVBereithaltungs- und Aufbewahrungspflichten für Unterlagen
die Genehmigungen, allgemeine Zulassungen oder sonstige Eignungsbescheinigungen von Einrichtungen, einschließlich Bohranlagen, und Kranen sowie die diesen…
§ 41 Abs. 2 Nr. 1 OffshoreBergVPrüfung der Leistungsfähigkeit; Nachweispflicht
die Risiken, die Gefahren und die sonstigen für die Bewertung relevanten Informationen in Bezug auf das Gebiet, auf das sich der Antrag auf Zulassung eines…