§ 4 LaFoVErmÜVO SNErmächtigungsübertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von…
Art. 3 Abs. 2 SN-12886Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Neuregelung der Milch-Gütedurchführungsverordnung
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und…
Art. 10In SN-2415Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Anpassung von Zuständigkeiten an geändertes Landesrecht
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft, mit Ausnahme der Artikel 2, Artikel 5 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb sowie Buchst. c, Nr. 2 Buchst.…
Art. 14 SN-5189Verordnung der Sächsichen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Errichtung des Staatsbetriebes Sachsenforst
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 3 Nr. 5, der am Tage nach seiner Verkündung in Kraft tritt, und Artikel…
Art. 3In SN-1802Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen und zur Änderung einer weiteren Verordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.¹ Dresden, den 21. Dezember 2005 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Stanislaw Tillich