§ 8 Abs. 4 SN-5008Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Spannteich Knappenrode“
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 1 handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, mit der eine nach § 53…
§ 19 Abs. 7 SN-5449Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Ordnungswidrig im Sinne von § 61 Abs. 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer mit einer Befreiung nach § 53 SächsNatSchG oder…
§ 9 Abs. 4 SN-9940Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Heide“
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, mit der eine…
§ 8 Abs. 4 SN-15189Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hofehübel Bärenfels“
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, mit der eine…
§ 8 Abs. 4 SN-15244Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lugteich bei Grüngräbchen“
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, mit der eine…