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Zur inhaltlichen und räumlichen Untersetzung des Schutzzwecks nach § 4 wird durch die Biosphärenreservatsverwaltung ein mit den betroffenen Gemeinden, Fachbehörden, Verbänden sowie anderen Trägern öffentlicher Belange abgestimmtes Rahmenkonzept erarbeitet und fortgeschrieben.
Zur Untersetzung des Rahmenkonzeptes und zur Umsetzung der Pflege- und Entwicklungsziele der Schutzzonen nach § 5 wird eine Biosphärenreservatsplanung erarbeitet und fortgeschrieben, die insbesondere folgende Planungsteile enthält:
Pflege- und Entwicklungspläne für die Kernzone und die Pflegezone,
Fachvorschläge zur nachhaltigen Nutzung und Entwicklung der Entwicklungszone, beispielsweise zu Landbewirtschaftung, Verkehrs-, Tourismus- und Siedlungsentwicklung, Erneuerbaren Energien und Klimaschutzaspekten,
eine Konzeption zum Wildtiermanagement für die Kernzone.
Die Erarbeitung und Fortschreibung der Planungsteile nach Absatz 2 obliegt der Biosphärenreservatsverwaltung. Bei der Erarbeitung und Fortschreibung sind insbesondere zu beteiligen:
die zuständigen Behörden und berufsständischen Vertretungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Jagd und die anerkannten Naturschutzvereinigungen gemäß § 32 des Sächsischen Naturschutzgesetzes,
die weiteren gemäß ihrer Zuständigkeit berührten Behörden und Einrichtungen,
die Gemeinden gemäß § 1 Absatz 1 sowie
die land-, forst- und fischereiwirtschaftlich Nutzungsberechtigten sowie die Jagdausübungsberechtigten.
Vor der Bestätigung des Rahmenkonzeptes nach Absatz 1 ist das Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Klimaschutz, dem Staatsministerium des Innern sowie dem Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung herzustellen. Die Biosphärenreservatsverwaltung stellt das Einvernehmen mit den in § 1 Absatz 1 genannten Gemeinden her.
Zur Umsetzung der in den vorstehenden Absätzen genannten Gebote sowie zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Biosphärenreservates soll in angemessener Frist…
Zur Umsetzung der in Absatz 1 genannten Gebote sowie zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Biosphärenreservates soll ein Pflege- und Entwicklungsplan unter…
Zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Biosphärenreservats im Sinne der Verordnung sind umgehend Pflege- und Entwicklungspläne zu erstellen.
Die Erstellung und Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz im Benehmen mit den angrenzenden Ländern und den…
Die Erstellung und Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz im Benehmen mit den angrenzenden Ländern und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.