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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Regelung der Anforderungen an das Bereitstellen von Daten in öffentlich zugänglichen Netzen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 16 E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen) vom 31. März 2017 (GV. NRW. S. 384) außer Kraft. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Zum Textanfang
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2030 außer Kraft. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.