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Das für Digitalisierung zuständige Ministerium überprüft im Rahmen der Evaluierung der Erfahrungen mit § 16a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen gemäß § 26 Absatz 7 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen bis zum 1. Januar 2025 auch die Erfahrungen mit dieser Rechtsverordnung und erstattet der Landesregierung über die Ergebnisse Bericht.
Das für Informationstechnik zuständige Ministerium prüft die Anwendung dieser Rechtsverordnung und deren Auswirkung auf die elektronische Rechnungsstellung im…
Das für das Recht der Ingenieurinnen und Ingenieure zuständige Ministerium überprüft diese Verordnung und berichtet der Landesregierung bis zum 30. Juni 2023.…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Januar 2025 über die Erfahrungen durch die Bereitstellung der Daten nach § 16a.
Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 1. Juli 2025 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung und die Notwendigkeit…
Das Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2019 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft…
Das für die Justiz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.