§ 1 Abs. 2 Nr. 1 OpfBGStellung, Aufgaben und Befugnisse
als Ombudsperson für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der…
Art. 1 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 SN-17042Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Landesbeauftragtengesetz) und zur Änderung weiterer Gesetze
Information, Vermittlung und Beratung für Opfer der SED-Diktatur über deren Ansprüche auf Entschädigung; dies erfolgt in einem jeweils alle zwei Jahre vorab im…
§ 3 Nr. 4 SN-3884Landesbeauftragtengesetz
Information, Vermittlung und Beratung für Opfer der SED-Diktatur über deren Ansprüche auf Entschädigung; dies erfolgt in einem jeweils alle zwei Jahre vorab im…
§ 4 Abs. 1 OpfBGZusammenarbeit mit öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen
Die oder der Opferbeauftragte arbeitet bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz mit Verbänden der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft sowie…