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Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844) genehmige ich die Stiftung und Verleihung der folgenden Ehrenzeichen der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden:
Herrenmeisterkreuz,
Kreuz der Ehrenmitglieder,
Kommendatorenkreuz,
Rechtsritterkreuz,
Ehrenritterkreuz.
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Klassen,
Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes erkenne ich das als Ehrenzeichen an.
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 33 des…
Auf Grund von § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844) - Ordensgesetz - genehmige ich die…
Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen der in den Artikeln 1 und 2 genannten Orden und Ehrenzeichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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