OrdenErl — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 4 OrdenErlErlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen Art 3Art 5 Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes erkenne ich das als Ehrenzeichen an. Art 3Art 5