§ 1 OrdenG SLSaarländisches Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen Vom 1. Juli 1937
Titel, Orden und Ehrenzeichen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes verliehen.
§ 1 Abs. 1 TitelV SLVerordnung über Titel Vom 30. Januar 1934
Als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Saarland und seine Bürgerinnen und Bürger, für herausragende Leistungen oder aus einem sonstigen…
Art 1 OrdenErl 7Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten…
Art 1 OrdenErl 5Fünfter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 33 des…
§ 2 Abs. 2 OrdenG SLSaarländisches Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen Vom 1. Juli 1937
Die Bezeichnung der Titel und die Voraussetzungen, unter denen sie verliehen werden, werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgelegt.