§ 89 SVWOWahlordnung für die Sozialversicherung
Für die Ausstellung von Bescheinigungen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, werden Gebühren nicht erhoben.
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 FZulGGesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
die im Zusammenhang mit der Ausstellung der Bescheinigungen nach § 6 zu erhebenden Gebühren und Auslagen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für…
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32010L0024RICHTLINIE 2010/24/EU DES RATES vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen
Gebühren für Bescheinigungen und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren in Bezug auf Steuern oder Abgaben ausgestellt werden;
§ 11 Abs. 1 Nr. 17 SächsVwKGSächsisches Verwaltungskostengesetz
die Zulassung zu einer Prüfung, die Abnahme einer Prüfung oder die Erteilung eines Zeugnisses über eine Prüfung, sofern im Kostenverzeichnis nichts Abweichendes…
Art. 19 Abs. 4 32002R2368VERORDNUNG (EG) Nr. 2368/2002 DES RATES vom 20. Dezember 2002 zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten
Gemeinschaftsbehörden können von einem Wirtschaftsbeteiligten eine Gebühr für die Erstellung, Ausstellung und Bestätigung des Zertifikats und für eine physische…