§ 8 Abs. 1 OrthAusbVOVerordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker und zur Orthopädietechnik-Mechanikerin
Teil 2 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu…
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 MaßschuhmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 17 Abs. 1 Nr. 2 MaßschuhmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 7 Nr. 2 MaßschuhmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.