§ 8 Abs. 1 OrgHbMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.
§ 8 OrthBandMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Orthopädiemechaniker- und Bandagisten-Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. August 1994 in Kraft.