Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 20. Januar 2000
Ein neuer Chat, das ganze OWiSozAmtZustV SL bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.