Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 20. Januar 2000
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.
§ 2 OWiSozAmtZustV SL
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