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Die Staatsanwaltschaften sind zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714), in der jeweils geltenden Fassung, und
§ 115 OWiG, soweit sich der Gefangene in Gewahrsam von Justizvollzugsanstalten befindet.
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