§ 139 Abs. 3 PAOBeschwerde
Über die sofortige Beschwerde entscheidet, sofern der angefochtene Beschluß von dem Landgericht erlassen ist, das Oberlandesgericht, und sofern er von dem…
§ 118 Abs. 3 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Über die sofortige Beschwerde entscheidet, sofern der angefochtene Beschluß von dem Landgericht erlassen ist, das Oberlandesgericht und, sofern er vor dem…
§ 104 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Für die Verhandlung und Entscheidung über Beschwerden ist der Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht zuständig.
§ 142 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der…
§ 104 PAOZuständigkeit
Für das berufsgerichtliche Verfahren ist im ersten Rechtszug das Landgericht zuständig.