§ 39a Abs. 6 PAOGrundpflichten
Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend für ein berufliches Tätigwerden des Patentanwalts außerhalb des Patentanwaltsberufs, wenn für ein patentanwaltliches…
§ 41 Abs. 1 PAOTätigkeitsverbote bei nichtpatentanwaltlicher Vorbefassung
Der Patentanwalt darf nicht tätig werden, wenn er
§ 41a Abs. 3 PAOAngestellte Patentanwälte und Syndikuspatentanwälte
Eine patentanwaltliche Tätigkeit im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis durch folgende fachlich unabhängig und eigenverantwortlich…
§ 5 Abs. 1 PAOZugang zum Beruf des Patentanwalts
Zur Patentanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer nach Absatz 2 oder nach § 10a Absatz 4 die Befähigung für den Beruf des Patentanwalts erlangt hat oder…
§ 14 Nr. 8 PAOVersagung der Zulassung
wenn die antragstellende Person eine Tätigkeit ausübt, die mit dem Beruf des Patentanwalts, insbesondere seine Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege…