§ 75 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen…
§ 183 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen…
§ 12 Abs. 3 SAIGSaarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) Vom 13. Juli 2016*[1]
Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Entschädigung für Auslagen und Zeitversäumnis.
§ 82 Abs. 2 Nr. 7 PAOAufgaben der Kammerversammlung
Richtlinien für die Aufwandsentschädigung und die Reisekostenvergütung der Mitglieder des Vorstands aufzustellen;
§ 59b WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Die Mitglieder der Organe der Wirtschaftsprüferkammer (§ 59 Absatz 1) und der Aufgabenkommission, der Prüfungskommission und der Widerspruchskommission sowie…