§ 3 HolzbhAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 TischlAusbV 2006Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 OberflbeschAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 HolzbearbMechAusbV 2004-07Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.