§ 3 HolzbhAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 3 HolzbInstrmMAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 BeschMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 TischlAusbV 2006Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.