§ 1 ParkettlMstrV
Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Parkettleger-Handwerk zu stellenden Anforderungen.
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Parkettleger-Handwerk zu stellenden Anforderungen.