§ 34 KStGKörperschaftsteuergesetz
„§ 36 Endbestände(1) Auf den Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs, das in dem Veranlagungszeitraum endet, für den das Körperschaftsteuergesetz in der Fassung…
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KStGKörperschaftsteuergesetz
über die Herabsetzung oder Erhöhung der Körperschaftsteuer nach § 23 Abs. 2;
§ 10 UmwStGUmwandlungssteuergesetz
1Die Körperschaftsteuerschuld der übertragenden Körperschaft mindert oder erhöht sich für den Veranlagungszeitraum der Umwandlung um den Betrag, der sich nach…
Anlage Nr. 3 Buchst. - UmwStGUmwandlungssteuergesetz
Körperschaftsteuer in Deutschland,
§ 37 ErbbauRGGesetz über das Erbbaurecht
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