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Der Prüfungsausschuss hat in einer Niederschrift für jeden Prüfling Folgendes festzuhalten:
die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
die End- und Einzelbewertungen der Klausuren nach § 49 Absatz 2,
die Gegenstände der mündlichen Prüfung,
die End- und Einzelbewertungen der mündlichen Prüfungsleistung nach § 50 Absatz 4,
die berechnete Gesamtpunktzahl nach § 51 Absatz 1,
eine angehobene Gesamtpunktzahl nach § 51 Absatz 2,
die Prüfungsgesamtnote nach § 51 Absatz 3,
nach § 53 Absatz 1 und 2 gerügte Mängel, verlängerte Bearbeitungszeiten und gestellte Anträge,
eine Beschränkung nach § 54 Absatz 2 und
eine Entscheidung nach § 54 Absatz 3 Satz 3.
Im Anschluss an die Beratung des Prüfungsausschusses hat dessen Vorsitzende oder Vorsitzender dem Prüfling die Einzelbewertungen und die Endbewertung der mündlichen Prüfungsleistung sowie die Prüfungsgesamtnote mündlich bekanntzugeben. Damit ist die Prüfung abgelegt.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat Prüflingen, die die Prüfung bestanden haben, hierüber eine Urkunde mit der Prüfungsgesamtnote auszustellen. Bei einer Gesamtpunktzahl von 6,50 oder höher ist in die Urkunde auch die Gesamtpunktzahl aufzunehmen.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält darüber einen schriftlichen Bescheid der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Eine Beschränkung nach § 54 Absatz 2 und eine Entscheidung nach § 54 Absatz 3 Satz 3 sind in den Bescheid aufzunehmen.
Der Prüfungsausschuss hat in einer Niederschrift für jeden Prüfling Folgendes festzuhalten:
hat eine Niederschrift anzufertigen, in der sie Folgendes zu vermerken hat:
Erstellung eines Schreibens aus der Rechtspraxis (insbesondere einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts oder einer Erwiderung auf einen Bescheid).
Die Prüfung ist nicht öffentlich.
Die Zulassung zur Prüfung ist schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt zu beantragen. In dem Antrag muss ein bestimmter Prüfungstermin angegeben werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.