§ 4 EuPAGGesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Die Eignungsprüfung wird vor der für die Patentanwaltsprüfung zuständigen Kommission beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelegt. Das Deutsche Patent- und…
§ 36 Abs. 3 PatAnwAPrVZulassungsantrag
Wer nach § 7 der Patentanwaltsordnung ausgebildet wird, kann die Zulassung zur Prüfung frühestens drei Monate vor dem Ende des dritten Ausbildungsabschnitts…
§ 48 Abs. 2 PatAnwAPrVSchriftliche Prüfung
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Prüflinge zu den Klausuren zu laden und ihnen mitzuteilen, aus welchen Mitgliedern sich der Prüfungsausschuss…
§ 39 Abs. 2 PatAnwAPrVBestandteile der Prüfung
In der schriftlichen Prüfung sind vier Klausuren zu schreiben. Die Klausuren sind an verschiedenen Tagen zu schreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei den…
§ 10a Abs. 2 PAOPatentanwaltsordnung
Für Bewerberinnen und Bewerber, die die europäische Eignungsprüfung für die vor dem Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter bestanden haben, verkürzt sich…