Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung zur Ausführung des § 56 des Patentgesetzes und des § 9 des Gebrauchsmustergesetzes
Ein neuer Chat, das ganze PatG/GebrMGAV bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.