§ 29 Abs. 5 MuSchGGesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
Für Betriebe und Verwaltungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wird die Aufsicht nach Absatz 1 durch das Bundesministerium der…
§ 24 Abs. 1 ChemGGesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung obliegt der Vollzug des Gesetzes, der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen und der in §…
§ 3 SAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten
Für Maßnahmen nach dieser Verordnung ist das Bundesministerium der Verteidigung zuständig, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Das Bundesministerium der…
§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b SÜGGesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung die nutzende Verwaltung,
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BwBBGGesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr
das Bundesministerium der Verteidigung und die Behörden in seinem Geschäftsbereich,