§ 564 ZPOZivilprozessordnung
Die Entscheidung braucht nicht begründet zu werden, soweit das Revisionsgericht Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend erachtet. Dies gilt nicht…
§ 144 Abs. 7 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
Die Entscheidung über die Revision bedarf keiner Begründung, soweit das Bundesverwaltungsgericht Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend hält. Das…
§ 126 Abs. 6 FGOFinanzgerichtsordnung
Die Entscheidung über die Revision bedarf keiner Begründung, soweit der Bundesfinanzhof Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend erachtet. Das gilt…
§ 170 Abs. 3 SGGSozialgerichtsgesetz
Die Entscheidung über die Revision braucht nicht begründet zu werden, soweit das Bundessozialgericht Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend…
§ 100 Abs. 3 Nr. 6 PatGwenn der Beschluß nicht mit Gründen versehen ist.