BPatG, 3 Ni 31/19Urteil v. 2021-10-05 · § 84 Abs 2 PatG
Patentnichtigkeitssache – "Embryonenerhaltende Gewinnung pluripotenter embryonaler Stammzellen, derart gewonnene Stammzellen und Verwendung derselben" - Zur Frage ob eine Klage, bei fehlender Geltendmachung des Rechtschutzbedürfnisses der Klagepartei für die rückwirkende Nichtigerklärung des Patents abzuweisen ist – Kostentragungspflicht – ethische Grundsätze – Patentierbarkeit eines Verfahrens zur embryonenerhaltenden Gewinnung pluripotenter embryonaler Stammzellen mit der Maßgabe, dass die Entnahme die Lebensfähigkeit der Blastocysten nicht beeinträchtigt
BPatG, 35 W (pat) 434/18Beschluss v. 2020-10-12 · § 84 Abs 2 PatG
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Teillöschungsverfahren - "Grill und Holzkohlekammer" – zur Akte nachgereichte Schutzansprüche bewirken keine unmittelbare inhaltliche Änderung des eingetragenen Gebrauchsmusters - Löschungsanträge sind gegen die eingetragenen Schutzansprüche zu richten - ein (zusätzlich) an die nachgereichten Schutzansprüche angepasster Löschungsantrag lässt den ursprünglich gegen die eingetragenen Schutzansprüche gerichteten Löschungsantrag inhaltlich unberührt – Verteidigung mit einem nicht-angegriffenen Unteranspruch – Unzulässigkeit – Übertragung der Grundsätze zur beschränkten Verteidigung eines nur teilweise angegriffenen Patents auf das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren – zur Kostenentscheidung bei einer Beschränkung des Widerspruchs gegen einen Löschungsantrag auf vorher zur Akte nachgereichte Schutzansprüche – die Kostenentscheidung ist danach zu treffen, in welchem Umfang der Gebrauchsmusterinhaber das angegriffene Gebrauchsmuster mit den nachgereichten Schutzansprüchen erfolgreich verteidigen konnte
BPatG, 3 ZA (pat) 13/18, zu 3 LiQ 1/16 (EP), KoF 114/16Beschluss v. 2020-04-28 · § 84 PatG
Patentrecht – einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren – Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren - "Kosten im Zwangslizenzverfahren" - während eines noch nicht rechtskräftigen Kostenfestsetzungsverfahrens kann die Festsetzung weiterer Verfahrenskosten beantragt werden - auch noch im Erinnerungsverfahren – nicht für Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens - zu den notwendigen Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens – alle Kosten, die dem Verfügungsantragsteller für die Glaubhaftmachung seiner Angaben entstanden sind – zu Gutachterkosten – zu Übersetzungskosten