§ 11 Abs. 1 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Auf Verlangen des Personalausweisinhabers hat die Personalausweisbehörde ihm Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des…
§ 17 Abs. 2 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Können die Daten aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises nach § 16 Absatz 1 Satz 1 nicht ausgelesen werden, dürfen die…
§ 14 Abs. 2 PAuswVSpeicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
Der Personalausweis ist so herzustellen, dass personenbezogene Daten ausschließlich ausgelesen werden können durch
§ 18a Abs. 2 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Vor dem Vor-Ort-Auslesen der Daten ist der Vor-Ort-Diensteanbieter verpflichtet, anhand des Personalausweises per Lichtbildabgleich zu prüfen, ob die den…
§ 5 Abs. 4 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Ausweise haben einen Bereich für das automatisierte Auslesen. Dieser darf ausschließlich die folgenden sichtbar aufgedruckten Angaben enthalten: Bei einer…