§ 21b Abs. 2 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Die Berechtigung ist zu erteilen, wenn der Identifizierungsdiensteanbieter Im Übrigen gilt § 21 entsprechend.
§ 21 Abs. 1 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Um Daten im Wege des elektronischen Identitätsnachweises anzufragen, benötigen Diensteanbieter eine Berechtigung. Die Berechtigung lässt datenschutzrechtliche…
§ 1 Abs. 3 PAuswVBegriffsbestimmungen
Berechtigungszertifikateanbieter im Sinne dieser Verordnung ist eine natürliche oder juristische Person, die Berechtigungszertifikate im Sinne des § 2 Absatz 4…
§ 17 eIDKGGesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis
Wer als Identifizierungsdiensteanbieter die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nach § 12 nutzen möchte, um Identifizierungsdienstleistungen für…
§ 15 Abs. 1 eIDKGGesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis
Um Daten im Wege des elektronischen Identitätsnachweises anzufragen, benötigen Diensteanbieter eine Berechtigung. Die Berechtigung lässt datenschutzrechtliche…