Verordnung über die Abrechnung und Verteilung des Verwaltungsaufwands der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost aus der Weiterführung der Postbeamtenkrankenkasse
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
§ 6 PBeaKK-VerwAufwVO
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