Art. 271 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
In Artikel 11 Absatz 2 genannte Ausgaben, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen im Voraus zu leisten sind, sind ab dem 1. Dezember zulasten…
§ 32 Abs. 2 EWPBGGesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Für nach § 3 zu gewährende Entlastungen entspricht der Anspruch dem Produkt aus Im ersten Kalendervierteljahr 2023 schließt der Vorauszahlungsanspruch nach…
§ 22a Abs. 4 Nr. 1 StromPBGGesetz zur Einführung einer Strompreisbremse
die Höhe der beantragten Vorauszahlung,
§ 7 Abs. 1 EnFGGesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen
Auf den zu erwartenden Anspruch nach § 6 Absatz 1 Satz 1 oder 2 können bereits während des anspruchsgegenständlichen Kalenderjahres angemessene…