Art 3 PersStdNamZProtG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem das Zusatzprotokoll nach seinem Artikel 4 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem das Zusatzprotokoll nach seinem Artikel 4 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.