§ 25 PfandBGAbzahlungsbeginn
Der Beginn der Abzahlung darf für einen Zeitraum, der die Dauer von zwei Jahren nicht übersteigt, hinausgeschoben werden; mit Genehmigung der Bundesanstalt kann…
Erwägungsgrund 5 32021D0486Gemäß dem Vorschlag für eine Gemeinsame Haltung hätten die Käufer von neuen Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 8 Buchstabe a Nummer 1 der Sektorvereinbarung…
Art. 9 Abs. 4 Buchst. d 32026D1283BESCHLUSS (EU) 2026/1283 DER KOMMISSION vom 9. Juni 2026 zur Schaffung der Batterie-Booster-Fazilität und als Finanzierungsbeschluss für 2026 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Rückzahlungen erfolgen zu gleichen Teilen jährlich über einen Zeitraum von sechs Jahren. Als Teil der Darlehensvereinbarung kann sich ein Endempfänger…
§ 22 Abs. 4 PfandBGBeleihungsgrenze
Die Beleihung darf höchstens bis zum Ende des 20. Lebensjahres des Schiffes reichen, es sei denn, dass eine geringere Lebensdauer zu erwarten ist. Die…
§ 67 Abs. 3 LuftFzgGGesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Das Recht des Gläubigers auf den hinterlegten Betrag erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses, wenn nicht…