§ 7 Abs. 4 AusglFoG 1965Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen
§ 2 des Gesetzes zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund vom 16. Dezember…
§ 12 Abs. 2 RVermGGesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
Die Beteiligung, die dem ehemaligen Land Preußen an der Versuchsgruben GmbH, Dortmund, zustand, geht auf das Land Nordrhein-Westfalen über.
§ 2 PfandBrÜblGDer Bund erstattet den Ländern die von ihnen für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu leistenden Aufwendungen (Zinsen und etwaige Tilgungsraten) für…
§ 13 Abs. 2 RVermGGesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
Der Bund hat die Hälfte der Beteiligung, die dem ehemaligen Land Preußen an der Duisburg-Ruhrorter Häfen AG, Duisburg-Ruhrort, zustand, unentgeltlich auf das…