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Die Beteiligungen, die dem Deutschen Reich oder dem ehemaligen Land Preußen am oder nach dem 8. Mai 1945 an den in der Anlage aufgeführten Unternehmen des privaten Rechts zustanden, gehen auf die in der Anlage bezeichneten Länder über.
Die Beteiligung, die dem ehemaligen Land Preußen an der Versuchsgruben GmbH, Dortmund, zustand, geht auf das Land Nordrhein-Westfalen über.
Die Beteiligung, die dem ehemaligen Land Preußen an der Nürburgring GmbH, Adenau (Eifel), zustand, geht auf das Land Rheinland-Pfalz über.
Beteiligungen des ehemaligen Landes Preußen an Unternehmen des privaten Rechtes gehen auf den Bund über. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das auch…
Der Bund hat die Hälfte der Beteiligung, die dem ehemaligen Land Preußen an der Duisburg-Ruhrorter Häfen AG, Duisburg-Ruhrort, zustand, unentgeltlich auf das…
Soweit Eigentum und sonstige Vermögensrechte eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit, an dem das Deutsche Reich oder das ehemalige Land Preußen am…
Die Aufteilung der auf Beteiligungen des Deutschen Reiches oder des ehemaligen Landes Preußen entfallenden Aufsichtsratssitze bleibt einer besonderen Regelung…
Die Aufteilung der auf Beteiligungen des Deutschen Reiches oder des ehemaligen Landes Preußen entfallenden Aufsichtsratssitze bleibt einer besonderen Regelung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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