§ 15 EWIVAGGesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
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§ 5 AbgrVVerordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser
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