AbgrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 AbgrV(weggefallen)Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser § 4§ 6 - § 4§ 6