§ 7 Abs. 11 PfWirtAusbV 2010Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener…
§ 8 Abs. 11 PfWirtAusbV 2010Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener…
§ 9 Abs. 4 TierwMeistPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin
Die Prüfungen nach § 5 Absatz 5, § 6 Absatz 5 und § 7 Absatz 11 sind jeweils durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung…
§ 10 Abs. 11 PfWirtAusbV 2010Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener…
§ 11 Abs. 11 PfWirtAusbV 2010Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener…