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Für die Vornoten und für die staatliche Prüfung gelten folgende Noten: Erreichter WertNoteNotendefinitionbis unter 1,50sehr gut (1)eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht1,50 bis unter 2,50gut (2)eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht2,50 bis unter 3,50befriedigend (3)eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht3,50 bis unter 4,50ausreichend (4)eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht4,50 bis unter 5,50mangelhaft (5)eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnenab 5,50ungenügend (6)eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können
Für die Vornoten und für die staatliche Prüfung gelten folgende Noten: Erreichter Wert Note Notendefinition bisunter 1,50 sehr gut(1) eine Leistung, die den…
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten (Zahlenwert)Notendefinition1,00 bis 1,49sehr…
Die im ersten und zweiten Prüfungsabschnitt der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten…
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten (Zahlenwert)Notendefinition1,00 bis 1,49sehr…
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten (Zahlenwert)Notendefinition1,00 bis 1,49sehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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