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Für die Vornoten und für die staatliche Prüfung gelten folgende Noten: Erreichter Wert Note Notendefinition bisunter 1,50 sehr gut(1) eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht 1,50 bisunter 2,50 gut(2) eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht 2,50 bisunter 3,50 befriedigend(3) eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht 3,50 bisunter 4,50 ausreichend(4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 4,50 bisunter 5,50 mangelhaft(5) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können ab 5,50 ungenügend(6) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können