PflBBetV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 PflBBetVInkrafttretenVerordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene § 8Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 8Schlussformel