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Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Sicherstellung eines landesweit ausgewogenen Angebotes ambulanter Hospizarbeit und ambulanter Palliativ-Versorgung fördert das Land insbesondere nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
ein flächendeckendes Netz ambulanter Hospizarbeit und ambulanter Palliativ-Versorgung,
Projekte zur Verbesserung der Koordination der Hospizarbeit mit anderen Bereichen der Pflege,
Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Hospizarbeit